Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Sanitätshaus-Orthopädie-Technik F. Hellwig GmbH
Barfüßerstr. 10
06108 Halle/Saale
Sachsen-Anhalt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

  • Leichte Sprache: Die Texte für die Navigation und die Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Dies betrifft die WCAG-Erfolgskriterien 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) und 3.1.5 (Leselevel).
  • PDF-Dokumente: Einige der bereitgestellten PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
  • Bedien- und Formularelemente: Vereinzelt fehlen zugehörige Beschriftungen (Labels) bei Formularfeldern oder Bedienelementen, was dem Erfolgskriterium 3.3.2 (Beschriftungen) entgegensteht.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 14.05.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 14.05.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular. Sie können uns auch per Post, per Telefon oder per E-Mail kontaktieren:

Adresse:
Sanitätshaus-Orthopädie-Technik F. Hellwig GmbH
Barfüßerstr. 10
06108 Halle/Saale

E-Mail: info@sensomotorikzentrum-hellwig.de

Telefon: 0345-27987981

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt. Diese finden Sie unter folgendem Link: Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt